Zu der Thematik der Vergleichbarkeit der Lieferzeit / Wartezeit:
wenn vertraglich eine unverbindliche Lieferzeit von 6 Monaten oder Open-End-Lieferzeit vereinbart wurde, dann hat sich der Kunde wissentlich darauf eingelassen und kann dementsprechend planen oder nichts planen. Ich kann mir vorstellen, dass diese Kunden ihr Altfahrzeug erst verkaufen nachdem das Neufahrzeug da ist, soweit es sich beim Vertrag um einen Kaufvertrag handelt. Oder sie nehmen es in Kauf, dass sie die Zeit ohne Fahrzeug überbrücken, außer sie haben Zugriff auf ein Zweitfahrzeug. In einem Beitrag habe ich gelesen, dass jemand eine Bestätigung bezüglich des Liefertermins (bestimmte Kalenderwoche) erhalten hat und daraufhin sein Auto verkaufte. Kurz danach wurde der Liefertermin storniert bzw. verschoben (bei einigen Kunden hat sich einfach nichts getan, steht nach wie vor die gleiche Kalenderwoche, Händler weiß nichts, also faktisch Open-End). Man kann jetzt darüber diskutieren, ob es sein eigenes Risiko war, sein bisheriges Auto zu verkaufen. Vielleicht wollte der Kunde das Geld aus dem Verkauf seines alten Fahrzeugs für die anteilige Bezahlung der Rechnung für den T-Cross verwenden. Falls es sich um ein älteres Fahrzeug handelt, hat der Kunde, in der Erwartung einer anbahnenden Corona-Krise, richtig reagiert und hat sein altes Fahrzeug noch vor der Schließung der Grenzen womöglich an den letzten ausländischen Käufer verkauft, welcher noch nicht in eine Hotel-Quarantäne musste. Wer vor hatte später sein altes Auto zu verkaufen, musste leider feststellen, dass es deutlich weniger (ausländische) Käufer für alte Autos gibt. Der private Autoverkauf solcher Autos ist deutlich erschwert. Also bleibt nur Inzahlungnahme mit vermutlich viel niedrigerem Wert. Falls das überhaupt (noch) möglich ist. Das alte Auto geht dann per Güterzug zum ausländischen Großabnehmer (LKW-Fahrer müssen in Quarantäne). Inzwischen kann man auch zur Arbeit gehen und eingeschränkt Reisen und Urlaub machen. Falls sich der ursprünglich bestätigte Liefertermin des T-Cross um 8 Wochen verspäten würde, müsste der Kunde womöglich für diese Zeit einen Mietwagen nehmen. Nicht jeder mag in dieser Zeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, manche wohnen in ländlichen Gebieten oder weit vom Arbeitsort. Fahrzeug in ähnlicher Größe und inkl. Kaskoversicherung mit 0,-€ Selbstbeteiligung kostet etwa 2.400,- € für diese 8 Wochen. Ein altes Fahrzeug zu kaufen und nach dieser Zeit wieder zu verkaufen ist, wie oben beschrieben, ein riskantes Unterfangen. In der Zeit, in der die Zulassungsstellen geschlossen hatten, ging das sowieso nicht. Am Ende kann es sogar vorkommen, dass dem Kunden aufgrund der Zusatzkosten schlicht das Geld fehlt, um den Kaufpreis für T-Cross vollständig zu bezahlen. Man kann darüber streiten, ob jemand schuld an der Corona-Krise ist, wer den finanziellen Nachteil aus dem kurz-vor-Corona-Kaufvertrag für einen T-Cross trägt, ist dagegen glasklar. Wenn dazu auch noch die Kaufprämie (staatlich oder von VW direkt) für Verbrenner kommt und nicht für diese Fahrzeugzulassungen rückwirkend gelten sollte, dann kommt auch noch der Wertverlust in Höhe der Kaufprämie hinzu. Des Weiteren, gibt es hier im Forum genug Klagen über mangelnde oder schlechte Kommunikation. Die beschriebene Situation ist, meiner Meinung nach, keinesfalls mit der Situation der langen Lieferzeit aufgrund der erstmaligen Einführung eines neuen Fahrzeugtyps vergleichbar.