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Anhängerkupplung

Hi Bonis,
das ist nicht das Problem gewesen. Ich habe zwar auch 3 Monate auf die AHK gewartet....aber scheinbar nur weil man vergessen hatte das die gelieferte und eingelagerte AHK für mich war. Aber lustig wie schnell es bei dir mit dem Einbau und dem Codieren geklappt hat.
@MisterT
Klar habe ich denen eine Frist gesetzt. Man muss aber auch sagen das ich einen kostenlosen Ersatz-T-Cross hatte....

Ich habe heute mein Auto abholen können, es funktionieren alle Assists. Also hat das alles 6 Tage gedauert. Aber wir wissen alle das da nicht 6 Tage codiert wurde. Ich schätze mal sie haben es jeden Tag mit dem alten Code der AHK probiert um dann heute einen neunen Code bei VW zu besorgen. Ist ja alles Originalzubehör gewesen.
Wie auch immer.....fertig ist fertig und ich suche mir eine andere Werkstatt für die nächsten Vorhaben.
 
Ich würde auch gerne nachträglich eine Anhängerkupplung* einbauen lassen, damit man die Fahrräder mitnehmen kann. Wir haben uns damals aber für die R-Line-Ausstattung entschlossen und da geht der nachträgliche Einbau laut VW nicht. Vom Verständnis her müsste man doch nur den Kunststoff sauber ausschneiden, dass sollte doch eigentlich jede Werkstatt oder Lackiererei hinbekommen oder gibt es dann Probleme mit Betriebserlaubnis oder Garantie.
Weiß da jemand genauer Bescheid oder hat dies sogar jemand schon durchgeführt.
 
Am Freitag bei S&E in Dortmund unter R- Line mit 150 PS drunter bauen lassen.
Abnembar und von aussen nicht zu sehen.
2 Std. alles fertig. 680 Euro kompl. Aktion im Moment mit Fahrradträger*.
Den direkt am Samstag für 100 Euro bei E-Bay Kleinanzeigen verkauft ;-) .
Kleiner Aussschnitt unter Heckschürze wurde gemacht.
Von hinten , selbst im Knien nicht zu sehen und Stromdose ist runter klappbar.
Also alles kein Problem.

Als nächstes werde ich mich um Edelstahsportauspuff kümmern.

Stützlast 55 KG, Anhängerlast gebremst 1200 KG, Anhängerlast ungebremst 660 KG
 

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Zuletzt bearbeitet:
Hallo Team,
meine Tochter hatte heute meinen T-Cross für einen Fahrt über Land.
Das erste was Ihr in der Zulassung aufgefallen ist ! ( Eintrag Nr. 22 AHK )
Habt Ihr das auch drin stehen. Zulassung für AHK, obwohl das beim R-Line Style nicht lieferbar war ?
Sehe ich das FALSCH ?
Gruß und Danke,
Helmut
 

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Möglicherweise sind es allgemeingültige Eintragungen, deren Werte nur dann zutreffen oder eingehalten werden müssen, wenn tatsächlich eine AHK montiert ist / wird.
 
Genau so ist es.
Nicht die Ausstattung ist maßgebend, sondern das Modell.
Im COC-Papier steht unter Ziffer 19 bei jedem Fahrzeug die Stützlast des vom Hersteller und vom KBA zugelassenen Gewichts.
 
Nein.
Unter Ziffer 13 steht das in ZB Teil I (Fahrzeugschein).
Ich meinte unter 19 im COC-Papier.
 
@ollyander
Habe Deine ganze Frage erst jetzt gesehen.
In Zeile 22 des ZB Teil I stehen Anpassungen/Änderungen die in andere Zeilen vom Platz her nicht passen.
Über die AHK steht dort, das eine Gespannstabilisierung techn. bei einer verbauten AHK eingreifen würde und das Gespann somit bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h fahren dürfte.
Fahrzeuge die so eine Stabilisierung NICHT hätten, dürften bis 80 km/h unterwegs sein. Im Grunde genommen ist dafür das ESP verantwortlich.
 
Hallo an alle:
Wenn ich das Richtig verstanden habe, kann man einen Fahrradträger* mit 2 Räder bis max. 55 Kg drauf hängen. Ist das so Richtig?
Habe meine T-Cross mit AHK bestellt. Bin auf der Suche nach einem Träger für 2 Ebikes und das ganze soll dann unter 55 Kg sein. Oh je. :)
 
hast alles richtig verstanden - leider (für mich)
wenn Du aber eine passende Kombination nach Deinen Vorstellungen (s. o.) finden solltest, dann bitte ich unbedingt um eine Info!!!
 
Danke an allen für die Info.
Ich brauche einen für 2 Räder. Meistens transportiere ich nur eins. Will aber die Möglichkeit haben, auch mal ein 2. mitzunehmen. Habe 2 Ebikes.
 

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