Vielleicht dazu noch zur Ergänzung, die genauen Anhängelasten sind im Fahrzeugschein vermerkt.
Oft wird der Fehler gemacht, nur auf das zGG des Anhängers zu sehen. Klar, dass dies nicht überschritten werden darf. Das zGG setzt sich aus der tatsächlichen Beladung und dem Leergewicht des Anhängers zusammen.
Wichtig und entscheidend ist der Blick in den Fahrzeugschein.
Es ist gar nicht so einfach das Zuladegewicht einzuschätzen. Wie viel wiegt ein Pferd, wenn es nicht gerade auf einer Pferdewaage war?
Hier mal der Hinweis, wo etwas zu finden ist.
Die zulässige Anhängelast findet man in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, dem Fahrzeugschein. In der Ziffer O.1 steht die technisch zulässige Anhängelast gebremst in Kilogramm, unter der Ziffer O.2 die technisch zulässige Anhängelast ungebremst in Kilogramm.