Guten Abend,
man sollte sicher erstmal eine genaue Schadensprüfung machen. Vielleicht ist ja auch eine Ölundichtigkeit die Ursache.
Zum Beispiel Kurbelwellendichtring oder der Simmerring von der Antriebswelle auf der Getriebeseite. Dazu muss das Auto auf die Hebebühne.
Wenn
Öl* die Ursache ist, fällt das unter die Garantie und die verölte Mitnehmerscheibe ist ein Folgeschaden, die muss dann selbst bezahlt werden.
Garantie Bestimmungen genau durch lesen. Meiner Meinung nach hat der T- Cross eine Hydraulische Kupplungsbetätigung, und die kann man nur entlüften.
Eine Kundin 1 Jahr mit sowas weiterfahren zulassen ist schon ganz schön grenzwertig, da kann auch das Getriebe einen Schaden bekommen.