Nein - die Hersteller müssen beim KBA dann für die Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung beantragen, welche individuell auf die FIN ausgestellt wird, weil die Emissionsklasse ausläuft.
In dieser steht dann der Zeitraum bis wann das Fahrzeug erstmalig zugelassen werden muss. Danach - z.B. bei Ummeldungen ist das nicht mehr wichtig - die Erstzulassung ist maßgebend.
Dieser Ausnahmegenehmigung steht dann auch in ZB Teil I (Fahrzeugschein) in Zeile 22.
In dieser steht dann der Zeitraum bis wann das Fahrzeug erstmalig zugelassen werden muss. Danach - z.B. bei Ummeldungen ist das nicht mehr wichtig - die Erstzulassung ist maßgebend.
Dieser Ausnahmegenehmigung steht dann auch in ZB Teil I (Fahrzeugschein) in Zeile 22.