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Unterschiedliche Radgrößen Sommer/Winter

Frischluft

Stammuser
unser Neuer hat 17" Felgen mit 205/55 Bereifung.
Für den Winter haben wir 16" Felgen mit 195/60
das ist laut VW Zentrum zulässig.
Jetzt die eigentliche Frage:
Die Räder dürften einen unterschiedlichen Umfang haben.
Muss am Fahrzeug eine Eintragung vorgenommen werden oder merkt das Fahrzeug unterschiedliche Radumfänge selbst?
Wie ist gewährleistet, dass beispielsweise der Tacho korrekt anzeigt?
Und kann man das ggfs. selbst machen oder muss man zum Freundlichen?
 
@Frischluft ,wenn die Kombination erlaubt, freigegeben ist brauchst du weiter nichts zu machen.Einzig ein Reset der Reifen Druckkontrolle.
 
Es gibt im Netz sog. "Reifenrechner", die dir das Delta "vor Augen führen":

Und im Extremfall gibt's vom TÜV eine Warnung!


Und dein Doppelposting hätt's auch nicht gebraucht, verwirrt nur:
 
Das macht man heutzutage per Software
 
Wie @Sonne es schon erwähnt hat, das passt so wenn freigegeben, es muß nur Reset der Reifendruckkontrolle durchgeführt werden.
Bedenke bitte die unterschiedlichen Flankenhöhen der Reifen, die das ausgleichen.
Als Beispiel bei meinem letzten GTI im Sommer hatte ich die VW Felgen Brescia und Faro beide 215/ 40 18, im Winter hatte ich die VW Felge Merano 185/ 60 16. war alles schon im COC so eingetragen.
Die Reifenrechner beziehen sich auf Breite und Flankenhöhe im Verhältnis.
Das was freigeben ist muß nicht angeglichen oder verändert werden!
 
Ich hab mal die Frage: In meinem Fahrzeugschein steht nur die Reifengröße "205/60 R 16 92 H" von meinen per Werk montierten Allwetterreifen. Wieso stehen im Fahrzeugschein nicht mehrere zulässige Reifengrößen ? Im Vorgängermodell, meines Polo`s staden da gleich 5 verschiedene Möglichkeiten oder Kombinationen aufgezählt. Obwohl die Felgen des Polo`s, die darauf waren nicht für alle Größen ausgelegt waren. Vor allem, die Sommerreifen beim T-Cross hätten zumindest ab Werk 55 R gehabt !! Ich denke zumindest diese Kombination müsste dort auch ausgeführt im Schein automatisch stehen. Oder 205/55 R 17, gibt es ja auch noch. Das würde ja bedeuten, dass wenn ich die Felgen jetzt nur für Sommerreifen benutzen würde, einen neuen Fahrzeugschein ausstellen lassen müsste, weil die 55 u. nicht 60 in der Höhe hätten ? Das verstehe ich nicht.
Meine Felgen sind die, [Leichtmetallräder "Dublin" 6 J x 16]
 
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Nein, VW "spart" sich das nicht. Das hat mit der Vereinheitlichung der EU-Richtlinien zu tun dass in der ZUB II, dem alten Brief, gar keine Daten mehr drinnen stehen Und in der ZUB I, dem alten Zulassungsschein, nur noch eine Reifengröße vermerkt ist. Alle anderen Daten für das jeweilige Fahrzeug steht in der CoC, der EU Übereinstimmungserklärung.
Auch alle zugelassenen Reifengrößen. Einmal unter Punkt 35 und unter Pinkt 52 mit den dazugehörigen Felgengrößen.
Reifen unf Felgen beziehen sich nur auf die Originalen von VW. Für Zubehörfelgen gelten die dazugehörigen ABE´s oder Teilegutachten.
 
Danke, jetzt weiß ich mehr. ["EG-Übereinstimmungsbescheinigung", EU-Typgenehmigung hat. CoC ist die Abkürzung für "Certificate of Conformity", auf deutsch Konformitätsbescheinigung.] - Das blöde ist nur, ich hätte diese Papiere beim Neukauf angeblich ausgehändigt bekommen sollen, steht im Internet. Kann mich da aber an gar nix erinnern. Bzw. wusste gar nicht, dass es diese überhaupt gibt. Aber mal ehrlich ! - Da steht jetzt in Punkto Reifengröße Null mehr drin, wie im Schein !! Genau das gleiche. Nur die lapidare Aussage: Derzeit montiert.
 

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Sollte man beim Kauf auf CoC bestehen?

Ja, man sollte immer beim Kauf darauf achten, dass die Übergabe des CoC-Papiers vertraglich mit vereinbart und auch durchgeführt wird, da das CoC zum Beispiel auch Informationen über weitere zulässige Reifengrößen enthält. Auch beim Gebrauchtwagenkauf sollten Sie daher auf CoC-Papiere bestehen, denn eine nachträgliche Beschaffung kann teuer werden (siehe oben). -:oops: Habe diese gefunden, die lagen beim Fahrzeugbrief !! Alles gut.
 
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Da steht jetzt in Punkto Reifengröße Null mehr drin, wie im Schein !! Genau das gleiche. Nur die lapidare Aussage: Derzeit montiert.
Dann hast du meinen Beitrag nicht genau gelesen, das hatte ich im letzten Satz geschrieben -"
Einmal unter Punkt 35 und unter Pinkt 52 mit den dazugehörigen Felgengrößen.
Reifen unf Felgen beziehen sich nur auf die Originalen von VW. Für Zubehörfelgen gelten die dazugehörigen ABE´s oder Teilegutachten.-"
Schau noch mal in deinem CoC nach.

Und ja, die ZUB I und II, sowie das CoC gibt es jetzt schon seit 2004. Aber sehr viele wissen es auch nach 20 Jahren nicht da´das CoC sehr wichtig ist denn es ersetzt den alten Brief wo noch diese ganzen Daten drinnen standen.

P.S.
Das CoC gab es noch früher wurde aber damals fast nie vom Hersteller ausgehändigt da es ja den Brief gab.
 
Zuletzt bearbeitet:
P.S.
Das CoC gab es noch früher wurde aber damals fast nie vom Hersteller ausgehändigt da es ja den Brief gab.
Und den bekam man aber auch nur dann ausgehändigt, wenn man auch Eigentümer des Autos war, also bspw. kein Leasing oder keine Finanzierung bestand. Von daher ist die jetzige "physikalische" Trennung schon von Vorteil. (y)
 
@Ralf25
Das ist auch heute noch so. Habe nur einen kleinen Teilbetrag von 8.000€ finanziert da ich das Festgeld erst im Mai ´25 frei habe. Trotzdem hat die Bank die ZUB II und das CoC einbehalten. Ich habe nur Kopien bekommen.
 

Danke, Nur die lapidare Aussage: Derzeit montiert. ..,.,
@Siggi1803 hat dich ja auf Absatz 52 hingewiesen.
Hier im Posting steht, wie deine coc in etwa aussieht.
 
Hallo.
Nochmal zum anfangs Frage zurück zu kommen.Nein!
Nur wie Sonne schrieb "Einzig ein Reset der Reifen Druckkontrolle".
Habe persönlich auch noch nie davon gehört das ein Tacho änderung vorgenommen
werden soll, wenn die Reifen-Kombi zum Fahrzeug gestattet sind ist doch alles gut.
Da musste man das jedes Jahr zweimal machen 🙈
In Sommer fahre ich 215/45 R 18 und im Winter 195/ 60!!!!! R 16 H.
Also 16 er Felge statt 18 er Felge.Umfang bleibt fast! gleich, durch Profilhöhe des Reifens
ausgeglichen.

Gruß Martin.
 
Also 16 er Felge statt 18 er Felge.Umfang bleibt fast! gleich, durch Profilhöhe des Reifens
ausgeglichen.
Fast richtig.
Der Ausgleich wird durch den höheren Querschnitt erreicht. 60% der breite des Reifens anstatt 45%.
 

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