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Hallo Sina. Die Stützlast beim Crossi beträgt 55 kg. Steht auch im Bordbuch: Anhängelast und Stützlast. In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) steht dieses auch eingetragen (Ziffer 13).Ab MJ 2024 beträgt diese dann 75 kg, das ist richtig.Ja. Die Stützlast für die optionale Anhängerkupplung wurde von 50 auf 75 Kilo erhöht.
Siehe "Neuigkeiten um den T-Cross", #19
Mein Träger soll keine Fahrräder tragen sondern eine Transportplattform (ähnlich der Körbe für erlegtes Wild) zur Erweiterung des Ladevolumens. Leider ist der dafür umgebaute alte Fahrradträger darunter schon sauschwer so dass die Stützlast kaum für viel Zusatzlast ausreicht.55kg reicht bei uns völlig aus
der Thule Radträger den wir haben wiegt 14 Kg
mein MTB wiegt 10,7 kg, das meiner Frau knapp 12kg.
alles perfekt
ok, wir fahren eben auch mit richtigen Fahrrädern und da reicht das auch. Deshalb hat mich das von Anfang an auch nicht gestört das nur 55kg angegeben war.
Kenne ich gutIn meiner Gegend werden als Firmenfahrzeuge Mercedes und Porsche gewählt, da spielt die AHK nur eine untergeordnete Nebenrolle. Wer da mit einem VW ankommt wird ausgelacht… wirklich war
Doch, kann es. Eigene Erfahrung. Einfachste Beispiele sind die ganzen Sonderrädergutachten etc.@ThomasR
Das Gutachten bedeutet, das diese AHK baulich an dem Fahrzeug bis zu 85kg Stützlast aushalten könnte - das Fahrzeug selbst behält die 55kg .
Da kann kein Gutachten VWs Abnahme beim KBA aushebeln.
Ich glaube, du verwechselst hier Stütz- mit Anhänge- bzw. Zuglast. Bei höherem D-Wert können diese Werte tatsächlich nachträglich erhöht werden. Aber keinesfalls die Stützlast, die gibt der Hersteller vor.Nein, das Gutachten ersteckt sich auch auf das Fahrzeug und das funktioniert wirklich. Die neue AHK ist erheblich robuster gebaut und hat daher einen erheblich besseren D-Wert. Habe das mit dem Hersteller rauf und runter diskutiert. Das Gutachten gibt es mit Garantie, dass es so eingetragen wird.
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