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T-Cross Stützlast Anhängerkupplung/Fahrradträger

Ja. Die Stützlast für die optionale Anhängerkupplung wurde von 50 auf 75 Kilo erhöht.
Siehe "Neuigkeiten um den T-Cross", #19
 
Da würde mich die technische Änderung interessieren die dazu führt. Stärkere Federn an der Hinterachse?
 
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Ja. Die Stützlast für die optionale Anhängerkupplung wurde von 50 auf 75 Kilo erhöht.
Siehe "Neuigkeiten um den T-Cross", #19
Hallo Sina. Die Stützlast beim Crossi beträgt 55 kg. Steht auch im Bordbuch: Anhängelast und Stützlast. In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) steht dieses auch eingetragen (Ziffer 13).Ab MJ 2024 beträgt diese dann 75 kg, das ist richtig.
 

Hallo Sambob, ja genau, beim alten Crossi ist es so. Beim Neuen sind es 75 - schrieb ich ja :)
 

"Mehr Stützlast für E-Bikes​


VW T Cross Facelift 2024 T Cross neu Volkswagen SUV AUTOmativ.de 14 216x360 - VW T-Cross Facelift (2024): Mehr Stützlast, knallbunt und mit neuem Lichtdesign


Nicht nur Elektroautos werden durch ihr Akku-Paket deutlich schwerer als ihre konventionell angetriebenen Schwestermodelle – auch Elektro-Fahrräder nehmen deutlich an Gewicht zu. Um auch die E-Bikes ohne Probleme mit in den Urlaub zu nehmen, hat VW die Stützlast des T-Cross Facelift erhöht: Sie stieg von 55 auf 75 Kilogramm." steht hier
 
Hier wird was durcheinandergebracht.
Die 75 Kg Stützlast bekommt nicht MJ 24 sondern das Facelift des T Cross der erst so ab Ende 1. Quartal 2024 Anfang 2. Quartal ausgeliefert wird.

MJ 2024 gebaut 2023 hat weiterhin 55 kg Stützlast
Das Facelift ab 2024 hat dann 75 kg Stützlast

Modelljahr und Facelift sind sehr unterschiedlich. Beim Modelljahr werden nur kleinere Dinge angepasst verändert und verbessert dies erfolgt jährlich. Ein Facelift ist meist eine komplette Überarbeitung von Innenraum und äußeren Teilen dies erfolgt meist in der Mitte des Zyklus und kommt meistens mit einer deutlichen Preisanpassung.
 
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Habe meinen gerade eben abgeholt, es stehen weiterhin nur 55kg im Schein und auf der Kupplung. Mit DEM lausigen D-Wert der Serienkupplung geht auch keine Auflastung der Stützlast. Dafür hätte man ein Fahrzeug ohne AHK bestellen und eine Nachrüstkupplung montieren müssen. Damit geht DEFINITIV auch 85kg.

Das würde mich jetzt aber weitere € 350 für eine neue (abnehmbare) AHK kosten (plus Montage falls nicht DIY) zzgl. dem Gutachten für € 400.

Jetzt denke ich dann doch über eine Dachbox nach, E-Fahrräder haben wir nämlich nicht.
 
55kg reicht bei uns völlig aus

der Thule Radträger den wir haben wiegt 14 Kg

mein MTB wiegt 10,7 kg, das meiner Frau knapp 12kg.

alles perfekt

ok, wir fahren eben auch mit richtigen Fahrrädern und da reicht das auch. Deshalb hat mich das von Anfang an auch nicht gestört das nur 55kg angegeben war.
 
Das was Du schreibst ist nicht richtig.
Die Stützlast bleibt auch bei einer Nachrüstung der AHK bei 55kg.
Der Nachrüstsatz könnte vom Hersteller 85kg tragen -der Wagen selbst nicht.

Außerdem greifen die 75kg nicht für das Modelljahr2024, sondern für das Facelift ab nächstem Jahr
 
Nein, das Gutachten ersteckt sich auch auf das Fahrzeug und das funktioniert wirklich. Die neue AHK ist erheblich robuster gebaut und hat daher einen erheblich besseren D-Wert. Habe das mit dem Hersteller rauf und runter diskutiert. Das Gutachten gibt es mit Garantie, dass es so eingetragen wird.

VW verwendet bisher einfach eine besch*****e originale AHK, an dieser läßt sich wirklich nichts ändern.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
55kg reicht bei uns völlig aus

der Thule Radträger den wir haben wiegt 14 Kg

mein MTB wiegt 10,7 kg, das meiner Frau knapp 12kg.

alles perfekt

ok, wir fahren eben auch mit richtigen Fahrrädern und da reicht das auch. Deshalb hat mich das von Anfang an auch nicht gestört das nur 55kg angegeben war.
Mein Träger soll keine Fahrräder tragen sondern eine Transportplattform (ähnlich der Körbe für erlegtes Wild) zur Erweiterung des Ladevolumens. Leider ist der dafür umgebaute alte Fahrradträger darunter schon sauschwer so dass die Stützlast kaum für viel Zusatzlast ausreicht.
 

Dann hast du wohl das falsche Fahrzeug gekauft, zumal in deinem Beitrag nicht die Rede davon war.
 
In meiner Gegend werden als Firmenfahrzeuge Mercedes und Porsche gewählt, da spielt die AHK nur eine untergeordnete Nebenrolle. Wer da mit einem VW ankommt wird ausgelacht… wirklich war
 
@ThomasR
Das Gutachten bedeutet, das diese AHK baulich an dem Fahrzeug bis zu 85kg Stützlast aushalten könnte - das Fahrzeug selbst behält die 55kg .
Da kann kein Gutachten VWs Abnahme beim KBA aushebeln.
 
In meiner Gegend werden als Firmenfahrzeuge Mercedes und Porsche gewählt, da spielt die AHK nur eine untergeordnete Nebenrolle. Wer da mit einem VW ankommt wird ausgelacht… wirklich war
Kenne ich gut :)

Aber erstens habe ich >40 Jahre in der Fahrzeugentwicklung gearbeitet und hatte >25 Jahre Anspruch auf ZWEI Firmenwagen fast beliebiger Größe so dass man sich die Hörner abgestoßen hat (unter anderem Escort Cosworth in der echten Rallyeausstattung aus der Homologierungsserie)

Zum anderen habe ich auch nach der Pensionierung noch Anspruch auf ein Firmenfahrzeug bis ans Lebensende (das werden in deiner Gegend wie wenigsten haben 🥱), nur eben nicht mehr die Boliden. Im Alter fährt man sowieso ruhiger und gelassener. Und es gibt ja so etwas wie "Zweitwagen" oder "Hobbyfahrzeuge".
 
Nein, das Gutachten ersteckt sich auch auf das Fahrzeug und das funktioniert wirklich. Die neue AHK ist erheblich robuster gebaut und hat daher einen erheblich besseren D-Wert. Habe das mit dem Hersteller rauf und runter diskutiert. Das Gutachten gibt es mit Garantie, dass es so eingetragen wird.
Ich glaube, du verwechselst hier Stütz- mit Anhänge- bzw. Zuglast. Bei höherem D-Wert können diese Werte tatsächlich nachträglich erhöht werden. Aber keinesfalls die Stützlast, die gibt der Hersteller vor.

Und dein Beispiel mit den Felgen geht Richtung Bananen & Äpfel... ;)
 
Um das Beispiel mit den Felgen mal aufzunehmen:
Sicherlich gibt es Rad-/Felgenkombinationen, welche der Hersteller nicht anbietet/berücksichtigt hat, jedoch baulich durch eine Abnahme legal genutzt werden dürfen.
Jedoch wird kein Rad-/Felgenhersteller eine KBA Abnahme begutachten lassen können, wenn ab Werk eine 5-Loch Felge vorgesehen ist und nun plötzlich durch Abnahme AN DEM Fahrzeug eine 6-Loch Felge passen soll.
Du siehst - das beißt sich und genauso geht es mit der AHK auch nicht.

Ich möchte Dein Wissen und Deine Erfahrung aus Deinem Berufsleben nicht schmälern, jedoch arbeite ich täglich eng mit dem KBA zusammen.
 

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