Hat das Fahrzeug noch (Werks-)Gewährleistung?
Falls ja, dann unbedingt fristgerecht Inspektion und
Ölwechsel* machen.
Falls nein, dann kann man beide Termine problemlos zusammenlegen.
Mit Kulanz von VW sollte man ohnehin nicht rechnen.
Aber Achtung: Wird eine Inspektion oder ein Ölwechsel nicht zeitgerecht vor Fälligkeit durchgeführt, dann gilt das Fahrzeug nicht mehr als Scheckheftgepflegt im engeren Sinn. Diese Eigenschaft liegt dann beim Verkauf nicht mehr vor und sollte so auch keinesfalls in der Verkaufsanzeige und im Kaufvertrag angeführt werden. Dann sollte man beispielsweise so formulieren: "Das Fahrzeug wurde regelmäßig gewartet."
Bei meinem Fahrzeug führe ich Ölwechsel und Inspektion jeweils getrennt durch. Ich richte mich immer nach der angezeigten Fälligkeit und vereinbare einen Termin kurz davor. Mittlerweile liegen beide Termine schon ca. 2 Monate auseinander. Als Wenigfahrer kann man die maximalen 30.000 Kilometer in 2 Jahren für den Ölwechsel nicht ausreizen. Da zeigt der Bordcomputer schon früher die Fälligkeit an.