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Inspektion bei 5 Jahres Garantie - VW oder freie Werkstatt?

Cryptor

Stammuser
Hallo
Bei mir ist die Inspektion mit Ölwechsel fällig
Es ist das Active Sondermodel mit 5 Jahre Garantie, der Wagen ist 2 Jahre alt.
Nun hab ich mit VW gesprochen : Kosten: 535 € 😳

Hab dann bei Pitstop eine online Anfrage gestellt, dort 299 €

Momentan bin ich im Krankengeld und hab es nicht so dicke.
Frage: Was wäre im Garantiefall. Wird das von VW akzeptiert?
Die Inspektion wird nach Herstellerangaben durchgeführt und auch digital eingetragen.
 

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Man könnte es schon bei einer Freien Werkstätte nach Herstellervorgaben machen lassen. VW muß das für die Gewährleistung anerkennen, allerdings nicht für eine eventuelle spätere Kulanz.

Mein Fahrzeug hat auch die 5-Jahres Herstellergarantie. Ich habe mich entschieden, die zwei Inspektionen und Ölwechsel in dieser Zeit bei VW durchführen zu lassen. Einfach nur um jeden Ärger und Zusatzaufwand zu vermeiden. Danach wechsle ich für reine Verschleißarbeiten zu günstigeren Anbietern. Bremsenteile beispielsweise gibt es OEM in besserer Qualiät.

Ist für den reinen Ölwechsel kein "mac-oil.de" in der Nähe? Würde der VW Betrieb mitgebrachtes Motoröl akzeptieren? Ob Pit-Stop als Kette bzw. ATU wirklich empfehlenswert ist, kann ich nicht beantworten. Diese meide ich grundsätzlich. Dann schon lieber zu einer kleinen Freien Werkstätte.
 
Wenn Du weniger für die Leistung bezahlen möchtest, aber dennoch die Garantie nicht eventuell aushebeln möchtest, dann frag bei anderen VW Händlern nach.

Vielleicht gibt es hier von anderen ein Tipp, wenn Du uns die ersten beiden Ziffern Deines Postleitzahlenbereichs nennst.
 

Danke. 47 Plz: Ich hab schon ein günstiges VW Autohaus (kein Glaspalast)

Zum Thema Kulanz, da kann man ja auch nach Ablauf der 5 Jahresgarantie nicht drauf pochen.
Mir geht es nur darum das wenn ich die Inspektion in einer freien Werkstatt nach Handlervorgabrn machen lassen, das mir VW daraus keinen Strick drehen kann wenn mir in 7 Monaten das Getriebe fliegen geht, es geht mir also um die rechtliche Sache.
Das mit Pitstop war nur ein Beispiel weil ich da sehen konnte was ich da bezahlen müsste.
 
Ich selber habe auch die 5-Jahresgarantie abgeschlossen. Und in dieser Zeit beiße ich in den sauren Apfel und lasse alle Inspektionen bei VW durchführen.
Wenn ich es von vornherein nicht gewollt hätte dann hätte ich die längere Garantie erst gar nicht abgeschlossen.
Ich persönlich kann nicht verlangen dass alles in dieser Zeit kostenlos in Ordnung gebracht wird, aber auf der anderen Seite versuche mich vor den Vorausetzungen dafür zu drücken. Dies gilt ausschließlich für mich, kann jeder so handhaben wie er möchte.
 
Mir geht es nur darum das wenn ich die Inspektion in einer freien Werkstatt nach Handlervorgabrn machen lassen, das mir VW daraus keinen Strick drehen kann wenn mir in 7 Monaten das Getriebe fliegen geht, es geht mir also um die rechtliche Sache.
Genau das ist mE das Problem. Gemäß den AGBs dazu macht VW die Vorgaben und kennst du diese (als Kontrolle) und - WICHTIGER - kennt die "deine" Freie, Pitstop,...? Eine Vertragswerkstatt ganz sicher und mMn. bist du im Schadensfall in der Beweispflicht. Und gg. eine "Freie" kannst du im Schadensfall keine Ansprüche aus der Garantieverl. geltend machen.

Hier die Info dazu im Web:

Neuwagenanschlussgarantie der Volkswagen AG


Hab auch die 5-Jahre und mich bewusst für eine VW-Werkstatt entschieden. Der Bruttopreis meiner 1. Inspektion waren (inkl. eig. Motoröl mitbringen) genau 412,63 €, und das im teuren Lkr. STA. Das wird auf dem Lande bzw. außerhalb des Speckgürtels einer Großstadt sicher noch etwas preiswerter gehen. Anreise- und Mietwagenkosten müssen natürlich auch bedacht werden.
 
Was möchte denn VW für den Liter Öl?
Bei mir, PLZ 53xxx, 16€ + Märchensteuer.
Ansonsten, stecke da nicht tief genug drinnen, kann dir keine Absolution erteilen.
Konfrontiere doch deine VW Werkstatt.
Wo ist die Aufgliederung,,das Angebot, Zahlen?
 
Auf eBay kaufen

Der Bruttopreis meiner 1. Inspektion waren (inkl. eig. Motoröl mitbringen)
Wobei einem das eigene Öl im Garantiefall auch auf die Füße fallen kann.
Habe das schon öfters in einem anderen-dem größten in Deutschland- gelesen, dass man es im Extremfall sogar mit einer Laboranalyse nachweisen mußte. Obwohl es nach der Aussage des Users das Originale in deren Behälter des Herstellers war.
Der Haken war, es wurde nicht beim Hersteller oder dessen Händlern gekauft, sondern im Onlinehandel.
Und in diesem Fall saß der Hersteller am längeren Hebel.
 
Bei einem org. Öl nach den Specs von VW und von denen auch online vertrieben (siehe Link) und in meinem Fall auch von der Werkstatt als "für gut befunden" würde ich das mal stark bezweifeln. Die Argumentation ließe sich schon aus Wettbewerbsgründen nicht (mehr) durchsetzen. Da bin ich mir ganz sicher.

Edit: VW-Vorgaben zu "meinem" Öl

Aber sowas läßt sich ja vor Ort beim :) klären. Wenn das Öl aber bei/durch einen "Freien" reingekippt wird, könnte es etwas anders aussehen...da ist man dann in der Beweispflicht.

Aber darüber brauchen wir nicht zu diskutieren, dass muss jeder für sich selber und vor Ort klären. Denn die VW-Werkstatt darf es tatsächlich ablehnen, das mitgebrachtes Öl verwendet wird (y)
 
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Genau das ist mE das Problem. Gemäß den AGBs dazu macht VW die Vorgaben und kennst du diese (als Kontrolle) und - WICHTIGER - kennt die "deine" Freie, Pitstop,...? Eine Vertragswerkstatt ganz sicher und mMn. bist du im Schadensfall in der Beweispflicht. Und gg. eine "Freie" kannst du im Schadensfall keine Ansprüche aus der Garantieverl. geltend machen.

Hier die Info dazu im Web:

Neuwagenanschlussgarantie der Volkswagen AG


Hab auch die 5-Jahre und mich bewusst für eine VW-Werkstatt entschieden. Der Bruttopreis meiner 1. Inspektion waren (inkl. eig. Motoröl mitbringen) genau 412,63 €, und das im teuren Lkr. STA. Das wird auf dem Lande bzw. außerhalb des Speckgürtels einer Großstadt sicher noch etwas preiswerter gehen. Anreise- und Mietwagenkosten müssen natürlich auch bedacht werden.

Für 400 würde ich es auch da machen lassen, aber 580 € finde ich eine Unverschämtheit. Für Ölwechsel und 90 Minuten Arbeit. Laut Aussage des Service Center kann ich ja drauf warten
 

Hier geht's um die im 1.Beitrag gestellte Frage und nicht um die Farbe des Öls.


Nach einer EU-weiten Regelung muss der Autohersteller akzeptieren, dass Sie innerhalb der Garantiezeit zum Beispiel die Inspektion oder eine Unfallreparatur in einer freien Werkstatt machen lassen. Voraussetzung ist, dass dort nach Herstellervorschrift gearbeitet wird. Dann darf der Hersteller die Garantie-Leistung nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden.
 
Du hast zwar jetzt selber einen Teil deiner Frage beantwortet (was du vermutlich bereits wusstest, wie man deinem 1. Beitrag entnehmen konnte), aber in dem zitierten Artikel steht leider nicht, wer später bei einem Motorschaden bspw. die Beweislast trägt, dass diese Voraussetzungen auch erfüllt gewesen sind.

Und genau darum ("mir VW daraus keinen Strick drehen kann") ging es doch in deiner Eingangsfrage:
Mir geht es nur darum das wenn ich die Inspektion in einer freien Werkstatt nach Handlervorgabrn machen lassen, das mir VW daraus keinen Strick drehen kann wenn mir in 7 Monaten das Getriebe fliegen geht, es geht mir also um die rechtliche Sache.
Das mit Pitstop war nur ein Beispiel weil ich da sehen konnte was ich da bezahlen müsste.

Sprich, die Frage ist weiterhin offen...

Edit: um das genau klären zu können, wird man sich wohl ohne rechtliche Beratung nie ganz sicher sein, außer man findet im Netz Gerichtsurteile dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jaja. Lasst euch ruhig weiter von VW vera***** und zahlt das 2-3fache.
Thread kann zu

Da sich der Threadersteller nicht mehr gemeldet hat, habe ich den Wortlaut etwas entschärft.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jaja. Lasst euch ruhig weiter von VW veraxxx und zahlt das 2-3fache.
Versteh ich nicht, wenn du die Antwort schon vorher wusstest und du so sicher bist, warum hast den Thread dann überhaupt eröffnet??? :unsure:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nur wer im Falle eines Falles wen "vera***" ist dann die Frage.
VW und auch die anderen Konzerne haben eine ganze Armada von Anwälten und Juristen die sich den ganzen Tag nur um solche Dinge kümmern. Da kommst du mit deinem Anwalt um die Ecke gar nicht weit.

Und auf der anderen Seite frage ich mich dann, warum schließt man eine 5-jährige Garantie ab wenn ich gar nicht gewillt bin die Voraussetzungen in dieser Zeit zu erfüllen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Die Voraussetzungen für die 5-jährige Garantie (= um 3 Jahre verlängerte Herstellergarantie) sind mit zeitgerechter Durchführung von Inspektionen und Ölwechseln gemäß Herstellervorgaben zur Gänze erfüllt.

Der einzige Vorteil dies bei VW machen zu lassen ist, dass auch auf Softwareupdates und Servicaktionen bzw. Feldmaßnahmen geprüft wird. Ob damit die wesentlich höheren Kosten gerechtfertigt sind, steht auf einem anderen Blatt.
 
Zitat adac:
"Nach einer EU-weiten Regelung muss der Autohersteller akzeptieren, dass Sie innerhalb der Garantiezeit zum Beispiel die Inspektion oder eine Unfallreparatur in einer freien Werkstatt machen lassen. Voraussetzung ist, dass dort nach Herstellervorschrift gearbeitet wird. Dann darf der Hersteller die Garantie-Leistung nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden"
 

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