Nach den Neuwagenverkaufsbedingungen hat der Händler die Möglichkeit, die vereinbarte Lieferfrist um bis zu sechs Wochen zu überschreiten. Danach kann der Käufer das Fahrzeug anmahnen und sollte eine Frist von 10 Tagen vorgeben und somit kommt der Händler in Verzug. Liefert der Händler dann immer noch nicht muss der Käufer ein zweites Mal anmahnen und eine Frist von 10 Werktagen einräumen. Erst dann besteht die Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten.
Doch wir alle wollen ja das Fahrzeug haben und sind somit sehr geduldig.
Doch wir alle wollen ja das Fahrzeug haben und sind somit sehr geduldig.
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