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Lüfter-Gebläse – Drehzahl schwankt

bab

Lebt hier
Hi
Gut, dass du dir Rechtsbeistand geholt hast.
Zum Fehler beheben und längerem Werkstatt Aufenthalt: M.M. nach mußt du der Werkstatt Gelgenheit geben, den Fehler zu finden. Wie soll das sonst gehen? Das der Fehler untypisch ist merkst du ka auch hier an der Resonanz. Dein Rechtsanwalt kennt sicher auch die Fristen, den zeitlichen Rahmen, den die dort nennen kannst und mußt.
Ich drück die Daumen.
1.) Jetzt heißt es: Fehler finden.
2.) Dann kommt Fehler beheben.
Gut das Punkt 1 nun angegangen wird.
 
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2RadPower

Guest
@Fender
Also ganz ehrlich, erzählt der Händler da Mist. Die einjährige Garantie ist die günstigste die nachgebucht werden kann, und warum nur die und keine andere. Da wiederhol ich mich gern und sag er möchte die 5 jährige einfach nicht bezahlen, hier besteh drauf und verweise auf den Vertrag. In dem 2 jährigen Werks Garantiezeitraum ist das nachbuchen kein Problem.
Verweise auf den Link der VW Versicherung.
Du kannst dich auch an die VW Kundenhotline mit deinen Daten melden den Vertrag mitsenden und sagen das der Händler den Vertrag nicht erfüllen möchte, obwohl die nachbuchung laut VW Seite geht.

Beim EU Reimport meiner Nichte ging das auch problemlos
Bei diesem User auch


Du schreibst ja das du das Auto am liebsten wieder zurückgeben würdest, ich denke für eine Wandlung ist der Fehler leider einfach zu gering und wird eher als Komfortproblem abgetan.
Sollen sie halt suchen und im Zweifelsfall alles wechseln, jetzt heißt es abwarten.
Im Internet ließt man immer wieder in Foren das der Händler und Hersteller 3 versuche der Nachbesserung und Abstellung des Fehlers hat, das stimmt nicht der Händler hat nur 2 Versuche.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Fender

Ist öfter hier
Vielen Dank für die Hinweise,
ich verstehe das auch nicht! Bei "VW vvd" scheint es doch tatsächlich möglich zu sein, die Garantie problemlos zu verlängern. - Was erzählt der Verkäufer da für einen Mist? - Das würde doch eh alles wieder auffliegen, wenn der Anwalt dann die Sache aufrollt! - Habe gestern den Anwalt informiert, dass die verkaufte Anschluss-Garantie tatsächlich nicht existiert - ich warte noch auf seine Antwort. - Den Kauf möchte ich nicht wegen dem Lüftergebläse rückgängig machen. - Es kann immer mal was kaputt gehen! Aber ich habe mit Anschlußgarantie, gesamt 5 Jahre, gekauft. - Und das ist uns sehr wichtig! Beinahe hätten wir damals einen KIA wegen der 7-Jahre-Garantie gekauft! Seit fast 3 Monaten erzählt mir dieses Autohaus Märchen - und nichts als kurzgebundene Vertröstungen. - Da verliert man das Vertrauen! Den Verkäufer möchte ich jetzt nicht mehr direkt konfrontieren. - Da würde ich mich in das Vorgehen vom Anwalt einmischen. Gruß, Peter
 

Fender

Ist öfter hier

Ah, das könnte das Problem sein. Mein T-Cross* hat 3 Jahre Herstellergarantie - und eben die versprochene, nicht existierende 2-Jahre Anschlussgarantie. Auf dem Bild unten steht, dass man erst bei Ende der Garantieverlängerung eine weitere Garantieverlängerung bestellen kann. - Oder man würde eben Garantiezeit verlieren! :


1689842131482.png
 
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2RadPower

Guest
@Fender Hallo Peter
Das kann das Problem sein, da dein Fahrzeug ja schon eine 1 jährige Garantie Erweiterung besitzt
Das hast du glaub ich aber auch nicht erwähnt! oder ich hab’s überlesen.
Aber du kannst sie nur im Zeitraum von 2 Jahren (Werksgarantie) nachbuchen bis aufs 5 Fahrzeugjahr mit bis zu 150 000 Km. Im dritten Jahr schon nicht mehr möglich. Dann nur noch jährliche Erweiterungen der Garantie.
Das Problem hierbei ist das es dann extrem teuer wird, je älter das Fahrzeug und je mehr Kilometer es auf’n Tacho hat desto teurer wird leider die Versicherung, die Preise bleiben leider nicht gleich ist eine dynamische Anpassung.
Hier muß dein Anwalt dann mal schauen wie es geregelt werden kann, da ihr ja Vertraglich eine Garantie bis ins 5 Fahrzeugjahr festgelegt habt. Theoretisch müßte er die anfallenden Kosten übernehmen……Theoretisch :rolleyes:

Das mußt du dann mal Gegenrechnen was günstiger ist jetzt bis zum 5 Jahr abschließen und das eine Jahr dabei verlieren. Oder abwarten und nach 2 Jahren 3 Jahre zubuchen was meiner Meinung nach definitiv teurer wird. Danach kann nur jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
Das nächste Problem wird für dich sein habt ihr vertraglich die Km Grenze bei der 5 jährigen mit festgehalten.
Es gibt da bei der 5 jährigen Garantie Unterschiede von 50 000 km- 150 000 km.

Bei deinem Fahrzeug werden bestimmt Batterie, Kabel- Leitungen, Komfortsteuergerät, Stellmotoren, Lüftermotoren, K.bedieneineinheit überprüft.

VG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Fender

Ist öfter hier
Danke 2RadPower!
Habe es nicht lassen können und nun doch ein freundliches Mail an den Verkäufer mit dem Hinweis an die "Volkswagen-Neuwagen-Garantieverlängerung" gesendet. Den Link habe ich ihm auch geschickt. Es kam auch gleich die Antwort, dass er an dieser Alternative auch schon seit gestern arbeitet! - Zufälle gibt's!
P.S. Die Sache mit dem Lüfter sollte nicht als reines Komfortproblem eingestuft werden. Da man die Ursache nicht kennt, können ja auch Folgeschäden nicht ausgeschlossen werden! Viele Grüße
 

Fender

Ist öfter hier
Noch eine Frage an 2RadPower,
Du schreibst, der Händler hat 2 Versuche zur Reparatur! Wie sind das die Grenzen bezüglich der Reparaturdauer? Ich meine, übertrieben gesagt, wenn er 4 Wochen das Auto in der Werkstatt behält, dann wird er irgendwann den Fehler finden. - Vielleicht! - Gilt das als nur 1 Versuch?
 
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2RadPower

Guest
Anzeige

Hey Peter
Ja leider ist das in sehr vielen Fällen schon vorgekommen, das der Händler/Hersteller damit durchgekommen ist und dieses als Komfortproblem einstuft und damit eine Wandlung nicht als gerechtfertigt angesehen wurde vor Gericht. Da das Fahrzeug voll Fahrtüchtig und sicher für den Straßenverkehr eingestuft wurde. Gutachten von beiden Seiten.
Du brauchst dir aber trotzdem kein Kopf machen, da der Mangel in der Garantiezeit gemeldet wurde (schriftlich und nachweisbar im System eingetragen), wird er auch nach der Garantiezeit im Falle eines schadens beseitigt ohne Kosten von deiner Seite. Also Email Verkehr nicht löschen.
Als stand der Technik kann es nicht abgespeist werden, da ein Vergleichsfahrzeug es nicht hatte.

Ja der Hersteller hat 2 Reparatur Versuche bevor eine Wandlung angestrebt und abgewickelt werden kann. Eigentlich so: Fahrzeug Abgabe bis Fahrzeug Übernahme 1 Reparatur versuch, wie lange und was in dieser Zeit passiert kann dir doch egal sein. Wenn der Fehler nicht gefunden und behoben wird dann ein zweites Mal. Auch ist eine Fristsetzung manchmal nötig, aber nur wenn der Händler nicht einsichtig ist. Da lass dich bitte aber von deinem Rechtsbeistand noch mal beraten.
Ich muß aber sagen auch wenn’s jetzt blöd klingt, gut finde ich das du für diese Zeit einen Leihwagen gestellt bekommst. Das ist nicht überall so und Fair vom Händler.
Aber auch das mindeste was sie dir jetzt anbieten nachdem so viel schiefgelaufen ist.
 
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2RadPower

Guest
Und nochmal zur Garantie, das hab ich auch schon mitbekommen das einige Verkäufer das gar nicht mehr anbieten oder wollen. Nur weil es im Konfigurator nicht mehr buchbar ist heißt es nicht das es sie nicht mehr gibt.
VW kümmert sich nur noch um die 2 jährige Gewährleistung, danach dann die VW Tochter vvd aber nur wenn zugebucht wurde.
 
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2RadPower

Guest
Ich hatte in Post #25 nen Zahlendreher jetzt berichtigt, im Zweifel nochmal lesen.
Es ist so wie ich in Post #18und #22 richtig geschrieben habe. Die Garantie Erweiterung bis ins 5 Fahrzeugjahr mit XXX Km geht nur in der 2 jährigen Werksgarantie Danach nur noch jährlich und das wird teuer.
Viel Erfolg :);)
 
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Fender

Ist öfter hier
Aha, deshalb hat der Verkäufer zur Schlichtung angeboten, kurz vor Ablauf der 3-Jahre VW-Garantie, die Garantie um 1 Jahr zu verlängern. - Gekauft habe ich aber mit 5 Jahren VW-Garantie!
Wenn der Händler jetzt 3 Jahre Garantie dazu kaufen würde um auf gesamt 5 Jahre zu kommen, um mich zufrieden zu stellen, würde das 1000 Euro kosten. (Laut der VW-Garantie-Internetseite) . Das bestehende 3 Jahr Garantie wäre dann doppelt versichert! - Jetzt 2 Jahre dazu kaufen, im Anschluss an die bestehenden 3 Jahre, funktioniert ja nicht! - Blöd! :)
 
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2RadPower

Guest

Ja so würde ich das auch sehen, der wollt halt durch seinen Fehler so günstig wie möglich dabei wegkommen.
Deswegen gabs ja so gut wie keine Kommunikation zwischen dir und dem Autohaus trotz ständiger Nachfrage deinerseits, erst als der Anwalt ins Spiel kam wird sich bemüht und kommt Bewegung in die Sache ……;)
Ich versteh den Händler da nicht, ein einziger Blick in die Unterlagen hätte alles geklärt.
Gib diese Daten deinem Rechtsbeistand und lass ihn machen. 1000€ ist nicht wenig um die es geht, kommt aber darauf an wie hoch deine Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutz ist.
Es gibt ja noch zusätzlich den weiteren Garantiefall mit der Lüftung, dann passt es schon.
Vielleicht gibts ja in deinem Fall ne Sonderregelung, mal gucken
 
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