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Das es dabei nur um eine Versicherung geht, erleichtert es nicht.
Das Gutachten kann Dir niemand vorschreiben. Lediglich die Werkstatt bzw. das Autohaus haut auf die Kosten zur Erstellung des Gutachtens selbst schon einmal eine Schüppe drauf.
Wenn der Betrag der Versicherung dann zu hoch sein sollte, würde ich vom Abstandsrecht Gebrauch machen - sprich Du hast mit den Zahlungen nichts zu tun.

Du hast aber freie Werkstattwahl, oder?
 
@gisbaert Wenn es um meine Kaskoversicherung geht, habe ich keine freie Wahl. Doch eine der Vertragswerkstätten der Versicherung ist meine Werkstatt/mein Autohaus. Grundsätzlich wurde auch schon ein Kostenvoranschlag erstellt. Zusätzlich geht es allerdings auch meinen Wertverlust. Dieser wird ggf. über ein Berechnungsmodell errechnet oder über einen unabhängigen Gutachter.

Falls Du mit Abstandsrecht (?) meinst, dass ich meine Forderung an die Werkstatt abtreten soll/kann, mache ich das sowieso. Nur den unabhängigen Gutachter, den müsste ich zum jetzigen Zeitpunkt selbst tragen.
 
Ach, Lissi, das tut mir Leid für dich! Viel Erfolg!
 

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