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AHK für T-Cross, Bj. 2025

WATZI

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Liebe T-Crossler. Benötige dringend Hilfe ! Mein T-Cross (95 PS) wurde endlich am 11. April 25 ausgeliefert (Order Okt. 2024). Die bestellte, bezahlte und in der verbindlichen Bestellung aufgelistete abnehmbare AHK war nicht dabei. Angebl. nicht vorrätig. Im Vorfeld ist eine diesbezügliche Information seitens des Händlers nicht erfolgt. Lt. Händler ist die Kupplung in den nächsten Monaten in ganz Deutschland nicht lieferbar. Teilenummer 2GM 092 150 H. Ein Fremdfabrikat könne nicht eingebaut werden. Es gebe Probleme mit dem Steuersatz und der Garantie. Hängt es an der Codierung? Im Internet habe ich gelesen, dass eine Codierung nicht mehr erforderlich ist. Es könne problemlos eine AHK von z.B. ORIS verbaut werden. Das wurde mir auch von der Fa. Rameder bestätigt. Was stimmt jetzt? Es kann doch nicht angehen, dass ich jetzt monatelang warten muss! Was kann ich machen?
 
Hallo.
Kann dich leider nicht weiterhelfen wegen "Steuersatz und der Garantie",aber wenn das mein bestelltes Fahrzeug
gewesen wäre hätte ich es garnicht angenommen.Vertraglich festgelgte Ausstattung ist nicht erfüllt worden.
Immerhin ist das ein "extra" wofür man auch bezahlt hat.

Gruß Martin.
 
Hat der T-Cross zumindest die Vorbereitung für die Nachrüstung der AHK? Bitte das vorab prüfen und schriftlich vom Autohaus bestätigen lassen. An besten sollte der Händler eine vollständige Liste mit allen PR-Codes (Ausstattungsdetails) ausdrucken.

Ansonsten ist derzeit nämlich die Nachrüstung der AHK nicht möglich. Es kann wegen SFD 2 und UNECE nichts mehr am Bordnetzsteuergerät eincodiert werden. Das was im Internet "gelesen" wurde kann man getrost vergessen. Wenn eine AHK nicht vom Werk eincodiert wurde (= AHK-Vorbereitung), dann wird es sehr eng mit der gewollten Nachrüstung.

Die ganze Sache liest sich ohnehin merkwürdig. Die im Konfigurator bestellte AHK wäre schon in Pamplona vor Auslieferung montiert worden. Wenn bestellte Teile nicht lieferfähig sind, dann wird das Fahrzeug so lange im Werk zurückgehalten, bis es vollständig ausgeliefert werden kann. Von einer "Nachlieferung" wie hier beschrieben habe ich noch nie gehört.
 
Zuletzt bearbeitet:
Recht seltsam das Ganze! Wenn du das Fahrzeug trotz fehlender AHK übernommen hast, kann das rechtlich als konkludente Abnahme gewertet werden (sprich, du hast den Mangel positiv akzeptiert).
- wurde schriftlich festgehalten, dass du die AHK ausdrücklich einforderst und den Mangel nicht akzeptierst?
- wurde dein Kaufvertrag um die AHK-Kosten gekürzt?

Aus rein technischer Sicht ist den Hinweisen von @Matador 8 nix hinzuzufügen. Doch wenn die Nachrüstung der AHK vorbereitet wurde, dann ist ein späterer Einbau unproblematisch. Man nennt dies "Nachbesserung eines Mangels". Und dann wäre dein Anspruch darauf auch eher durchsetzbar, wenn neben den techn. Voraussetzungen dein Kaufvertrag nicht um die AHK-Kosten gekürzt worden ist.

Wenn du auf eine AHK nicht verzichten kannst, wäre auch eine Beratung bei der Verbraucherzentrale empfehlenswert, zum weiteren Vorgehen.
 

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