Leider hab ich erst bei Bestellung beim Freundlichen vor Ort das Problem realisiert dass bei Auslieferung im Winter Sommerreifen suboptimal sind

, um nicht zu sagen nicht erlaubt, zumindest wenn widrige Winterverhältnisse vorherrschen. Erstens wollte ich kein Risiko eingehen und hoffen dass zur Abholzeit jene Winterverhältnisse
nicht vorherrschen und zweitens war der Händler vehement und überzeugend genug der Meinung dass VW das Auto mit Sommerbereifung gar nicht rausgibt bzw. gar rausgeben dürfe. Die offerierte Option eigene Winterreifen nach Wob mitzubringen und anschließend wechseln zu lassen, schien mir indiskutabel und keinen weiteren Gedanken wert. Ich fühlte mich also ein wenig überrumpelt und entschied mich schlussendlich, mangels weiterer Optionen, für Ganzjahresreifen. Die Meinung des Händlers zu Ganzjahresreifen überzeugte zunächst und ließ meine Skepsis bzw. Vorliebe für Sommer/Winter-Kombi verblassen.
Im Nachhinein bin ich mir nun aber leider alles andere als sicher, ob ich die richtige Wahl getroffen habe und fühle mich nach Recherche in meiner Skepsis eher wieder bestätigt, als dass ich dem Kompromiss Vertrauen schenken könnte...
Die Bestellung des zusätzlichen Winterrädersatzes kam aus Kostengründen für mich nicht in Frage, zumal ich ja ganz frische Reifen im Keller habe.
Meine Fragen diesbezüglich wären:
- stimmt es dass VW Autos nur mit Sommerbereifung ausliefert ?
- geben sie das Auto nur raus, wenn man als Käufer die Option bestätigt dass man Winterreifen mitbringt und anschließend montiert/montieren lässt ?
- stimmt es dass sie den Service selber nicht anbieten bzw. ein Servicezentrum dafür in der Nähe ist ? Falls ja: wird seitens VW doch wohl kaum kontrolliert !? Bzw. rechtlich reicht ihnen die Absicherung dass der Kunde die Verantwortung übernimmt, ergo 2. zutrifft bzw. eine Rolle spielt
- kostet es was die Bestellung dahingehend anpassen zu lassen und die Ganzjahresreifen wieder rauszunehmen ? (Bestellung war gestern)
- stimmt es dass versicherungstechnisch meist gezahlt wird, da die Versicherungen das Beweisgutachten des grob fahrlässigen Verhaltens meiden ? Bußgeld ist klar...
Und allgemein noch die Frage aufgeworfen: Falls es rechtlich eine Rolle zu spielen scheint, es also darum geht, dem Kunden verpflichtend ein verkehrssicheres und taugliches Fahrzeug übergeben zu müssen, dann fragt man sich, warum sie nicht jahreszeitabhängig ausliefern, so wären sie rechtlich immer auf der sicheren Seite. Das heißt im Sommer: Auslieferung mit Sommerreifen, im Winter mit Winterreifen. Man kann nur zur Schlußfolgerung gelangen dass es ihnen nur darum geht dem Kunden die ausschließlich zusätzlich erhältlichen und im Vergleich teuren Winterreifensätze aufzuhelfen...