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T-Cross Stützlast Anhängerkupplung/Fahrradträger

gisbaert

Moderator
Teammitglied
Hier einmal eine Info vom Taigo, welcher auf der gleichen Plattform wie der T-Cross* gebaut wird:

 

ThomasR

Ist öfter hier
Um das Beispiel mit den Felgen* mal aufzunehmen:
Sicherlich gibt es Rad-/Felgenkombinationen, welche der Hersteller nicht anbietet/berücksichtigt hat, jedoch baulich durch eine Abnahme legal genutzt werden dürfen.
Jedoch wird kein Rad-/Felgenhersteller eine KBA Abnahme begutachten lassen können, wenn ab Werk eine 5-Loch Felge vorgesehen ist und nun plötzlich durch Abnahme AN DEM Fahrzeug eine 6-Loch Felge passen soll.
Du siehst - das beißt sich und genauso geht es mit der AHK auch nicht.

Ich möchte Dein Wissen und Deine Erfahrung aus Deinem Berufsleben nicht schmälern, jedoch arbeite ich täglich eng mit dem KBA zusammen.
Es dürfte doch bekannt sein, dass es verschiedene Hersteller von AHKs gibt? Und jede AHK ist anders geformt, andere Materialstärken etc. Daraus ergibt sich ein D-Wert, der dann mit den Daten des Fahrzeges zu einer maximalen Stützlast errechnet wird. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Natürlich verbaut VW eine "günstige" Lösung mit geringen Matrialstärken etc. Und genau das wird durch den Einbau einer anderen Kupplung gelöst.
Und JA, es gibt Maximalwerte dabei, man wird keine 250kg Stützlast auf den Crossie eingetragen bekommen.

Ich bin leider raus weil das ein Leasingfahrzeug ist und ich keine Lust auf Umbauten habe sonst würde ich das gerne vorführen.
 

gisbaert

Moderator
Teammitglied
Du setzt Dein Glauben in die Stabilität der AHK selbst - darum geht es nicht.
Hier geht es um das Fahrzeug, welches keine höhere Stützlast zulässt.

Beim Facelift 2024 (nicht Modelljahr) wird wahrscheinlich die gleiche AHK verbaut, dennoch wird die Stützlast auf 75kg ausgelegt, weil stärkere Dämpfer und Federn verbaut werden.
 
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2RadPower

Gast

Also ich habe schon mal die Stützlast erhöhen lassen mit Eintragung war gar kein Problem.
Anhängebock und Kugelkupplung wurden ersetzt sowie deren Befestigungen.
Mit dem neuen Material wurde die Betriebsfestigkeit dieser erhöht, und das ganze dann bei einem großen deutschen Prüfinstitut abgenommen und eingetragen. Auch wenn in einem anderen Forum was anderes steht.
Das Ganze ist dann aber mit hohen kosten verbunden (neue A Kupplung, Einbau, Abnahme beim Prüfinstitut nach Wahl, und Eintragung ).
Es gab auch keine Anpassung des Fahrwerks bei mir, und wenn müßte dann das komplette Fahrwerk verändert werden sprich vorn und hinten. Da es sich sonst negativ auf das Fahrverhalten auswirken würde, beim nur hinteren „verstärken“ . Hinten ist ja auch die Spurführende Achse.
Fahrwerke werden nur in seltenen Fällen gewechselt, dann wenn es wirklich nötig ist, die maximale Zuladung des Fahrzeuges bleibt ja auch gleich. Bei Auflastungen von Fahrzeugen zB Camper, Bussen usw da werden Änderungen meist vorgenommen, aber auch nur dann wenn die maximale Zuladung überschritten wird.
Das FL des T Cross bekommt eine Anhängerkupplung* mit einer erhöhten Betriebsfestigkeit, sprich einer neuen mit anderer Teilenummer, Aussage eines VW Mitarbeiters.
 
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Ralf25

Vielschreiber
Das FL des T Cross bekommt eine Anhängerkupplung* mit einer erhöhten Betriebsfestigkeit, sprich einer neuen mit anderer Teilenummer, Aussage eines VW Mitarbeiters.
So wie du das schreibst, werden dann keine weiteren Teile am Fahrwerk angepasst bzw. verstärkt? Dann müsste ja auch ein nachträglicher Einbau genau dieser "neuen" AHK bei älteren Modellen (wie auch beim Taigo ;) ) möglich sein, mit dann einer max. zulässigen Stützlast von 75 kg? Mit evtl. einer techn. Neuabnahme und Eintragung bei TÜV / DEKRA /...? :unsure:
 
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2

2RadPower

Gast
Nein bei meiner Änderung der A Kupplung damals gab es keine Veränderungen am Fahrwerk.
Es wurde alles abgenommen und anstandslos eingetragen.
 
2

2RadPower

Gast
So wie es auch schon @ThomasR geschrieben hat, war es auch bei mir. Man kann die Stützlast erhöhen, es muß Material mit höherer Betriebsfestigkeit verbaut werden. ( Anhängebock, Kugelkupplung usw ) steht alles oben schon.
Das damalige zweitfahrzeug ein CorsaE hatte auch eine 55 kg Stützlast, erhöht auf 75 Kg ging ganz problemlos.
Beim T Cross lasse ich sie auch erhöhen.
Da es mein Fahrzeug ist sind mir die Kosten egal, da ich auch noch selbst Arbeitszeit investiere.
Im Zubehör gibts mehrere Anbieter.
Ob die neue vom FL von VW freigegeben wird für den Vorgänger keine Ahnung, wie gesagt After Market Produkte gibts genug
Auch steht oben das ich es bei einem großen deutschen Prüfinstitut abnehmen lasse habe.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

ThomasR

Ist öfter hier
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Nachdem mein AG die Kosten übernimmt, habe ich die neue Kupplung mit Gutachten bestellt und auch schon eingebaut. Morgen geht es zum TÜV zur Begutachtung. Dann Termin beim SVA zur Ausstellung des neuen Fahrzeugscheins.

Die "stärkere" AHK finde ich einen Witz. Das Material erscheint mir keinesfalls stärker/besser, die Schrauben sind gar nur M12 in 8.8 während VW original M12 in 10.9 verbaut hatte. Beides sind abnehmbare AHK, aber die neue hängt wesentlich tiefer weshalb ein größerer Ausschnitt im Stoßfänger nötig ist. Auch fehlen bei der neuen AHK die Befestigungen für die hinteren Radarsensoren. Mußte ich mit Bandschellen improvisieren ohne die AHK anzubohren, siehe Bild.


Originale AHK.jpg Neue AHK.jpg
 

Ralf25

Vielschreiber
@2RadPower und @ThomasR Da ihr im nachträgl. Einbau (für mich) wE. erfolgreich ward bzw. noch sein werdet, dann schreibt doch auch bitte mal kurz, was euch das Procedere insgesamt, also die Hardware, die Einbauzeit bzw. -kosten und inkl. der Abnahme/Eintragung - abschließend - gekostet hat.
TIA! (y)
 

ThomasR

Ist öfter hier
AHK: € 370
Elektrosatz: € 160 (bei mir nicht erforderlich, da von VW vorgerüstet)
Gutachten: € 400
TÜV Abnahme: € 75
SVA Eintragung: € 12

Der Termin beim SVA ist am Montag, dann stelle ich auch ein Bild vom neuen Schein hier ein.

Ganz wichtig: die Erhöhung der Stützlast gilt AUSSCHLIESSLICH für Trägersysteme auf der Kupplung, NICHT für Anhängerbetrieb. Da bleibt es bei 55kg.

Und noch bescheuerter: der TÜV Prüfer (Studienkamerad) meinte dass er für die serienmäßige AHK auch eine erhöhte Stützlast eingetragen hätte, weil eine zu starke Belastung durch Anhängerbetrieb ja ausgeschlossen wird. Hätte ich ihn mal vorher gefragt :mad:
Kann aber sein, dass "Otto Normalverbraucher" eine andere Antwort beim TÜV erhalten hätte!
 
Zuletzt bearbeitet:

Ralf25

Vielschreiber
Ganz wichtig: die Erhöhung der Stützlast gilt AUSSCHLIESSLICH für Trägersysteme auf der Kupplung, NICHT für Anhängerbetrieb. Da bleibt es bei 55kg.
Klar, da bräuchte es vermutlich auch noch Anpassungen am DSG, Bremssystem,... Bei mir käme die AHK nur als Träger dann für 2 "normalgewichtige" eBikes zum Einsatz.

Edit: wobei die genannten Komponenten inkl. noch der Motorisierung doch eher bei der Anhängerlast (un~, gebremst) ausschlaggebend sind...
 
Zuletzt bearbeitet:

Ralf25

Vielschreiber
Und noch bescheuerter: der TÜV Prüfer (Studienkamerad) meinte dass er für die serienmäßige AHK auch eine erhöhte Stützlast eingetragen hätte, weil eine zu starke Belastung durch Anhängerbetrieb ja ausgeschlossen wird. Hätte ich ihn mal vorher gefragt :mad:
Kann aber sein, dass "Otto Normalverbraucher" eine andere Antwort beim TÜV erhalten hätte!
:oops: Ächt? Guter Hinweis (y), da muss ich mich mal informieren hier... weil, "Vetternwirtschaft" käme ja lfr. keinem von euch zugute ;)
 

ThomasR

Ist öfter hier

Kleiner "Unfall" in den TÜV Dokumenten (man sollte nicht so viel über alte Kollegen quatschen). Der Kollege hat den Vermerk vergessen, dass die alte AHK gelöscht werden kann. Jetzt habe ich WAHLWEISE zwei AHK's eingetragen und der Fahrzeugschein mußte wegen des längeren Textes ergänzt werden!


Fahrzeugschein mit AHK.jpg
 

bab

Lebt hier
Das ist doch mal ein Riesen Lichtblick für alle e-bike Fahrer. Danke dir und allen, die hier konstruktiv mitgewirkt haben! Toll.
Forum macht Spaß und Sinn. ; - )
 

Ralf25

Vielschreiber
@ThomasR TOP! Danke dir für deine ganzen Infos und Bilder dazu! (y) Bin mal gespannt, ob ich bei meinem :) hier vor Ort diese Lösung auch so problemlos realisiert bekomme! :unsure:
 

Ralf25

Vielschreiber
@bab Ich zitiere mal:
...Beides sind abnehmbare AHK, aber die neue hängt wesentlich tiefer weshalb ein größerer Ausschnitt im Stoßfänger nötig ist. Auch fehlen bei der neuen AHK die Befestigungen für die hinteren Radarsensoren. Mußte ich mit Bandschellen improvisieren ohne die AHK anzubohren, siehe Bild.
;)
 
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ThomasR

Ist öfter hier
Witzigerweise war das Transportieren von schweren Fahrrädern nie mein Ziel :) Vielmehr habe ich einen adäquaten Ersatz für so etwas gesucht: T-Cross mit Ladeplattform.jpg
Mit nur 55KG Stützlast ein ziemlich sinnloses Vorhaben.

Daher jetzt ein System aus mft Bauteilen ("back carrier"). Da kann ich wahlweise eine solche Plattform ODER einen Fahrradträger* ODER eine geschlossene Box dranhängen.
 
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Siggi1803

Kennt sich aus

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Der VW T-Cross wurde im Oktober 2018 präsentiert und ist seit Frühjahr 2019 im Handel erhältlich. Er basiert auf der MQB-A0-Plattform und zeichnet sich durch seine Vielseitigkeit und Flexibilität aus. Der VW T-Cross bietet eine Auswahl an Motoren mit Hubräumen von 1,0 bis 1,5 Litern.

Die Motorenpalette umfasst den 1,0-Liter-TSI mit 70 kW oder 85 kW und den 1,5-Liter-TSI mit 110 kW als leistungsstärkste Variante. Alle Modelle sind serienmäßig mit Frontantrieb ausgestattet und können entweder mit einem 6-Gang-Schaltgetriebe oder einem 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe kombiniert werden.

Der VW T-Cross ist in verschiedenen Ausstattungsvarianten erhältlich, darunter Life, Style und R-Line. Diese Varianten unterscheiden sich in der Ausstattung und Optik. In Deutschland, Österreich und der Schweiz können Kunden aus diesen Optionen wählen, um ihren T-Cross nach ihren persönlichen Vorlieben zu konfigurieren.

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