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Morjen aus BN

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Gelöschtes Mitglied 473

Gast
Morjen allerseits, fahre meinen Cross (116PS/DSG/Style) seit August 2019, überwiegend im Raum Bonn....gelegentlich auch mal was weiter😉
 

bab

Lebt hier
Hi, willkommen! Wir hatten hier schon mal einen Bonner JUPP, mit 133 Zählern. Ist das ein nur ein Namensvetter von dir gewesen?

In einem anderen Thread schreibst du unter anderem, obwohl bei dir das Steuergerät getauscht werden mußte und du auch neben fehlendem GPS Signal dein Notruf System nicht funktionierte, mußtest du 3 Tage einen Ersatzwagen bezahlen?
 
G

Gelöschtes Mitglied 473

Gast
Hallo Bab, “Vater“ oder
“Bap“ Band (?), ja ich war mal August/September 2019......, bei mir klappte das Navi nicht mehr, bei der Prüfung VW stellte sich wohl raus, das sich Systeme gegenseitig stören würde und davon könnte auch das Notruf System betroffen sein. Deshalb neues Steuergerät, jetzt läufts wieder. Ärgerlich, aber so is dat
 
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bab

Lebt hier

Gut, ich frage mich jetzt, was die Mobilitätsgarantie von VW bedeutet.
 
G

Gelöschtes Mitglied 473

Gast
Vielleicht sollt ich mal an die Zentrale schreiben, ein Versuch wäre es wert, um die Erstattung des Leihwagens zu bekommen ...?
 

gisbaert

Moderator
Teammitglied
Die Mobilitätsgarantie sieht i.a. ein Fahrzeug vor, wenn das eigene Fahrzeug aus eigener Kraft nicht mehr fahren kann.
Das lag hier nicht vor.
Deshalb - leider - kein Ersatzfahrzeug.
Da das fehlende Ersatzteil auf sich warten ließ oder die Fehlersiche länger dauerte, kann man auch nicht mit einem kostenlosen Ersatzfahrzeug rechnen.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 473

Gast
Tach Gisbaert, danke für Deinen Beitrag, Mail ist raus, mal schauen was die Zentrale antwortet, schönen Tag Euch allen !
 
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bab

Lebt hier
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@gisbaert : Es ist Pflicht, das die Notrufanlage funktioniert! Richtig?
Man kann die Notrufanlage auch nicht vor Fahrantritt mal eben schnell über ein Menü deaktivieren.:cool:
VW wird doch einen Teufel tun und behaupten, man darf ohne die Notruffunktion fahren. Das Schreiben möchte ich sehen. ;-)
Es ist kein nice to have, wie beispielsweise ein funktionierendes Navi.
Mal sehen was kommt.
@ Jupp, gut das du die mail erstellt hast!
 
G

Gelöschtes Mitglied 473

Gast
Zur Klarstellung, es gab kein Schreiben von VW, habe auch keines erwähnt !!
Die Mail bezieht sich auf die Erstattung, Missverständnis ....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

bab

Lebt hier
Ich hatte das schon richtig verstanden,
-Dein Leihwagen war nicht kostenlos.
-Man sagte dir aber oder du hast sogar den Werkstattzettel in Kopie, dein Notrufsystem funktionierte auch nicht.
-Meiner Überlegung nach, mit leicht verschmitztem Gesicht, war somit dein Auto nicht fahrbereit und die Mobilitätsgarantie hätte greifen müssen.
 

gisbaert

Moderator
Teammitglied
Alles was ab Werk verbaut war muß auch funktionieren- gar keine Frage. Jedoch kann das Auto auch aus eigener Kraft immer noch bewegt werden und deshalb steht lt. VW kein Leihwagen zu. Bei einem Motorausfall oder gleichwertigen Defekt, bei dem das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden kann oder eine rote (!) Warnlampe leuchtet, dabei steht einem ein Leihwagen zu, sofern man eine bestimmte Entfernung vom Wohnort entfernt ist.
Eine nicht kundenfreundliche Regelung.
Verständlicher ?
 

bab

Lebt hier
Die Frage, die ich mir stelle, darf ein Auto noch bewegt werden? Das mag spitzfindig klingen. Klar, wir werden das hier nicht lösen.

Egal.... ;-) ich stelle mir jetzt ein Feierabendbier kalt. ;-)
 

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Der VW T-Cross wurde im Oktober 2018 präsentiert und ist seit Frühjahr 2019 im Handel erhältlich. Er basiert auf der MQB-A0-Plattform und zeichnet sich durch seine Vielseitigkeit und Flexibilität aus. Der VW T-Cross bietet eine Auswahl an Motoren mit Hubräumen von 1,0 bis 1,5 Litern.

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