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Immer wieder kommt es vor, dass man sein neu gekauftes Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen beim Händler oder Verkäufer abholt, um es im Anschluss daheim anzumelden.
Diese Kzk haben eine Gültigkeit von bis zu 5 Tagen ab Anmeldung in der Strassenverkehrsbehörde.
Pfiffige sprechen ihren zukünftigen Kfz-Versicherer an die Versicherungskosten für das Kzk zu übernehmen.
Diese werden auch meistens von den Versicherungen übernommen, jedoch gilt es hier aufzupassen !
Es werden i.d.R. NUR die reinen Haftpflichtpolicen geschaltet - sprich weder Teil- noch Vollkasko wird für die Kzk geschaltet.
Das kann fatal sein.
Gerade bei einem neuen Fahrzeug, bei dem man die Abmessungen noch nicht abschätzen kann, das Fahrverhalten oder auch das Bremsverhalten.
Wenn es dann zu einem Schaden kommt, bleibt der neue Besitzer auf seinen eigenen Kosten sitzen.
Dem kann man entgegen wirken.
Einfach den Versicherer bitten, die Kzk incl. Vollkasko Abdeckung auszustellen.
Das machen die Versicherer NUR nach Nachfrage und nicht unbedingt gerne, erspart einem jedoch eventuell ein Loch im Portemonnaie.
Ja das wird leider nicht komuniziert, auch nicht von den Versicherern.
Und auch oft nicht bei den regulären Verträgen.
Deshalb lasse ich mir immer die Bestätigung schriftlich geben mit - Vollkasko ab Tag der Zulassung-.
Tag der Zulassung ist NICHT die Kurzzeitzulassung.
Diese wird als "Überführungszeitraum" geführt.
Deshalb gilt als Tageszulassung nur ein Fahrzeug, welches nicht mit Kurzzeitkennzeichen am Verkehr teilnehmen durfte.
Mitunter werden Fahrzeuge auch auf eigener Achse mit Kurzzeitkennzeichen überführt und die gefahrenen Kilometer können wieder gelöscht werden.
So KANN es sein, das ein Neufahrzeug mit 0 KM erworben wird, welches schon mehrere 100 KM aus eigener Kraft gefahren ist.
Ich dachte das wäre bei meinem Beitrag ersichtlich, dass der erste Satz sich auf KKZ bezieht und der nächste auf eine normale Zulassung mit der EvB.
Denn mit dieser vorläufigen Versicherungsbestätigung ist auch nur die HP abgedeckt.
Nochmal, den ersten Satz bezog ich auf deine KKZ.
Und den Zweiten auf eine "normale" Zulassung, wo auch nur die EvB für die vorübergehende Deckung der HP ist, nicht mehr.
Zwei verschiedene Dinge die jetzt zusammengewürfelt werden.
Das hatte ich auch ohne Deinen letzten Beitrag rausgelesen - nach Deinem ersten Beitrag war es nur nicht erlesbar.
Allerdings stimmen Deine Angaben nicht.
Bei einer EVB die für eine richtige Zulassung vorgesehen ist, stimmt es, das diese zunächst nur auf HP ausgelegt ist.
Nach der Anmeldung und dem dann abzuschliessenenden richtigen Vertrag, gilt der dann gewählte Versicherungsumfang - z.B. TK oder VK - auch rückwirkend zum Tag der Zulassung, wenn dieser Vertrag innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen wird.
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