W
Wusi
Gast
Ich bin mit den VW-Gepflogenheiten noch nicht so gut vertraut.
Der Begriff flexibles Intervall bereitet mir Kopfzerbrechen. Laut Fahrzeugdatenträger ist mein T-Cross* darauf voreingestellt (Q16).
Was bedeutet das jetzt konkret? Die Serviceintervallanzeige im Monitor zeigt nämlich für die Inspektion und den Ölwechsel*-Service ganz unterschiedliche Zeitstrecken an. Während die Inspektion erst in 205 Tagen fällig sein soll (was dann 24 Monaten ab Zulassung entspricht), ist der Ölwechsel schon in 73 Tagen fällig. Erschwerend kommt hinzu, dass sich der angezeigte Wert beim Ölwechsel fast täglich ändert. Darauf kann man ja keine Werkstattermine planen.
Muss ich den Ölwechsel also zwingend vor der eigentlichen Inspektion durchführen oder ist das mehr so eine nice-to-have-Anzeige, die nicht rechtsverbindlich ist (Stichwort „Garantieverlust“)?
Ich höre hier unterschiedliches. Die einen sagen, dass spätestens nach 24 Monaten beides gemacht werden muss (ich also die Ölwechselanzeige übersehen darf), die anderen meinen, dass man sich an die Bildschirmanzeige halten muss. Letzteres (Ölwechseltermin) wäre aber ohnehin nicht planbar, da sich die angezeigten Tage täglich ändern.
Leider finde ich keine klare, schriftliche Info darüber. Auch der hier im Forum verlinkte Beitrag „Ölwechsel-Service - Längere Service Intervalle“ sagt leider nichts darüber aus, was wirklich zwingend ist, um seinen Garantieanspruch nicht zu gefährden.
Wer von Euch kann mir hier weiterhelfen?
Bitte keine Hinweise, wie "frag doch einfach bei Deinem Händler nach". Ich habe mein Fahrzeug von privat gekauft und bin noch in keiner VW-Werkstatt gewesen.
Ich fahre übrigens relativ wenig, so dass wir beim Inspektionintervall nur von den Monaten ausgehen müssen.
Der Begriff flexibles Intervall bereitet mir Kopfzerbrechen. Laut Fahrzeugdatenträger ist mein T-Cross* darauf voreingestellt (Q16).
Was bedeutet das jetzt konkret? Die Serviceintervallanzeige im Monitor zeigt nämlich für die Inspektion und den Ölwechsel*-Service ganz unterschiedliche Zeitstrecken an. Während die Inspektion erst in 205 Tagen fällig sein soll (was dann 24 Monaten ab Zulassung entspricht), ist der Ölwechsel schon in 73 Tagen fällig. Erschwerend kommt hinzu, dass sich der angezeigte Wert beim Ölwechsel fast täglich ändert. Darauf kann man ja keine Werkstattermine planen.
Muss ich den Ölwechsel also zwingend vor der eigentlichen Inspektion durchführen oder ist das mehr so eine nice-to-have-Anzeige, die nicht rechtsverbindlich ist (Stichwort „Garantieverlust“)?
Ich höre hier unterschiedliches. Die einen sagen, dass spätestens nach 24 Monaten beides gemacht werden muss (ich also die Ölwechselanzeige übersehen darf), die anderen meinen, dass man sich an die Bildschirmanzeige halten muss. Letzteres (Ölwechseltermin) wäre aber ohnehin nicht planbar, da sich die angezeigten Tage täglich ändern.
Leider finde ich keine klare, schriftliche Info darüber. Auch der hier im Forum verlinkte Beitrag „Ölwechsel-Service - Längere Service Intervalle“ sagt leider nichts darüber aus, was wirklich zwingend ist, um seinen Garantieanspruch nicht zu gefährden.
Wer von Euch kann mir hier weiterhelfen?
Bitte keine Hinweise, wie "frag doch einfach bei Deinem Händler nach". Ich habe mein Fahrzeug von privat gekauft und bin noch in keiner VW-Werkstatt gewesen.
Ich fahre übrigens relativ wenig, so dass wir beim Inspektionintervall nur von den Monaten ausgehen müssen.