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flexibles Service-Intervall

Wusi

War schon mal da
Ich bin mit den VW-Gepflogenheiten noch nicht so gut vertraut.

Der Begriff flexibles Intervall bereitet mir Kopfzerbrechen. Laut Fahrzeugdatenträger ist mein T-Cross darauf voreingestellt (Q16).

Was bedeutet das jetzt konkret? Die Serviceintervallanzeige im Monitor zeigt nämlich für die Inspektion und den Ölwechsel-Service ganz unterschiedliche Zeitstrecken an. Während die Inspektion erst in 205 Tagen fällig sein soll (was dann 24 Monaten ab Zulassung entspricht), ist der Ölwechsel schon in 73 Tagen fällig. Erschwerend kommt hinzu, dass sich der angezeigte Wert beim Ölwechsel fast täglich ändert. Darauf kann man ja keine Werkstattermine planen.

Muss ich den Ölwechsel also zwingend vor der eigentlichen Inspektion durchführen oder ist das mehr so eine nice-to-have-Anzeige, die nicht rechtsverbindlich ist (Stichwort „Garantieverlust“)?

Ich höre hier unterschiedliches. Die einen sagen, dass spätestens nach 24 Monaten beides gemacht werden muss (ich also die Ölwechselanzeige übersehen darf), die anderen meinen, dass man sich an die Bildschirmanzeige halten muss. Letzteres (Ölwechseltermin) wäre aber ohnehin nicht planbar, da sich die angezeigten Tage täglich ändern.

Leider finde ich keine klare, schriftliche Info darüber. Auch der hier im Forum verlinkte Beitrag „Ölwechsel-Service - Längere Service Intervalle“ sagt leider nichts darüber aus, was wirklich zwingend ist, um seinen Garantieanspruch nicht zu gefährden.

Wer von Euch kann mir hier weiterhelfen?

Bitte keine Hinweise, wie "frag doch einfach bei Deinem Händler nach". Ich habe mein Fahrzeug von privat gekauft und bin noch in keiner VW-Werkstatt gewesen.

Ich fahre übrigens relativ wenig, so dass wir beim Inspektionintervall nur von den Monaten ausgehen müssen.
 

gisbaert

Moderator
Teammitglied
Die Anzeige ist maßgebend.
Je nachdem was zuerst lt. Anzeige fällig ist, sollte gemacht werden.
Die Inspektion (I) und der Ölwechselservice (Ö) sind unabhängig voneinander.

Jemand der viel Fährt, bei dem kommt eher die Option beides zeitgleich zu machen - sprich die Anzeige I und Ö sind dann sehr nah beieinander.

Da Du wohl weniger fährst, wird Ö bei Dir eher angezeigt wie I.
 

Wusi

War schon mal da
Habe vom VW-Händler etwas anderes erfahren. Der im Display angezeigte Fälligkeitstermin ist nicht maßgebend. Wichtig ist, dass Inspektion und Ölwechsel rechtzeitig innerhalb der 24Monate/30.000km gemacht werden.

VW schreibt mir zudem:
"Daher wird - abweichend von der Inspektion - der berechnete nächste Ölwechselservice zeitlich und laufleistungsmäßig nicht in den maximal erreichbaren Werten angezeigt, sondern wann der voraussichtlich nächste Ölwechselservice unter den momentanen Einsatzbedingungen zu erwarten ist."
"Die Garantie würde bei nicht rechtzeitig durchgeführten Service verfallen, dies ist bei Ihrem Fahrzeug bei 30.000 km oder 2 Jahre, je nachdem, was zuerst eintritt."

Mich wundert, dass Du Gisbaert, hier so selbstsicher etwas anderes behauptest.
Wie sollte das Ganze denn überhaupt juristisch sauber funktionieren?
Heute würde mir beispielsweise beim Öl eine Fälligkeit im März angezeigt. Ich mach also einen entsprechenden Wekstatttermin.
Dann ändert sich meine Fahrweise und aus März wird Februar. Was dann? Neuer Termin bei VW oder am besten gleich eine telefonische Standleitung dorthin?
 

gisbaert

Moderator
Teammitglied

Vielleicht interpretierst Du meine Zeilen anders wie von mir geschrieben.
In keinem Wort steckt die Aussage "ausreizen bis zuletzt".


Vielmehr ging es um die Unabhängigkeit beider Werte in Bezug auf Deine Frage.
 

Wusi

War schon mal da
Vielleicht interpretierst Du meine Zeilen anders wie von mir geschrieben.
In keinem Wort steckt die Aussage "ausreizen bis zuletzt".


Vielmehr ging es um die Unabhängigkeit beider Werte in Bezug auf Deine Frage.
Was gibt es da groß zu interpretieren?
Meine Frage war nicht, was Dir so alles rund um das Thema Ölwechsel einfällt und ob Du es für sinnvoll hältst, sich an die Anzeige zu halten.
Ich wollte wissen, ob ich die Ölwechselanzeige im Monitor auch ignorieren darf und bis zum Inspektionstermin warten kann oder ob ich dann die Garantie verliere,
Darauf Du: "Die Anzeige ist maßgebend."
Wärst Du nicht der Moderator, würde ich die Aussage auch nicht auf die Goldwaage legen wollen.
Deine Aussage hat aber besonderes Gewicht und Du solltest mit dieser Verantwortung sorgfältig umgehen.
 

Heinzel

Kennt sich aus

Das was im Display angezeigt wird ist einfach nur eine Info. Das Auto meldet sich wenn ein Ölwechsel, Service oder eine Inspektion fällig ist. Die Anzeige ist dann in dem kleinen Monitor zwischen Tacho und Drehzahlmesser.( Zum Beispiel Ölwechsel jetzt )
 

Wusi

War schon mal da
@Wusi
Es könnte gut sein, das Deine Zeilen in Zukunft niemand mehr hier beachtet.

Jede Antwort egal von wem hier hat Gewicht.

Von Vorteil wäre, wenn man anderen so begegnet wie man selbst empfangen wird.
Ach, jetzt kommst Du mir auch noch mit Drohungen".
Das ist erbärmlich. In der Sache selbst (nämlich Deine Falschbehauptungen zum Thema Intervall) hast Du keine Argumente und versuchst es jetzt mit dem persönlichen Angriff.
Weißt Du, was das Gute an einem Forum ist. Alles ist schriftlich festgehalten, so auch Deine Aussagen. Für jeden im Nachgang überprüfbar.
Ich stelle mir die Frage, auf wessen Seite Du stehst. Der von uns Endverbrauchern, die hier Fragen stellen und wahrheitsgemäße Antworten benötigen, oder der der Industrie?
Du bist nicht gezwungen auf Fragen hier im Forum zu antworten. Aber wenn Du es tust (insb. in Deiner Funktion als Moderator) muss die Antwort auch stimmen. Sonst, lieber gisbaert, könnte es sein, dass Dich niemand hier mehr für voll nimmt. Denn Du lebst hier auf einer einzigen Grundlage: VERTRAUEN.
 

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