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Bußgeldkatalog

gisbaert

Moderator
Teammitglied
Hier sollen in Zukunft alle großen Veränderungen stehen.
Jede(-r) darf hier schreiben.

Ab 9. November 2021:

Das Parken auf dem Gehweg oder einem Schutzstreifen wird deutlich teurer: 55 statt 20 Euro müssen Autofahrer künftig zahlen, wenn sie erwischt werden.

Bei schwereren Verstößen können bis zu 100 Euro Bußgeld verhängt und sogar ein Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen werden, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.

Wer ohne Berechtigung auf einem Schwerbehindertenparkplatz parkt, zahlt künftig 55 Euro. Ebenso viel kostet das unberechtigte Parken auf einem Platz für E-Autos oder Car-Sharing-Wagen.

Auch das Parken ohne Parkschein wird teurer. Hier müssen zukünftig für einen Verstoß 20 Euro anstelle von zuvor 10 Euro bezahlt werden. Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird jetzt statt mit bis zu 15 Euro mit einer Sanktion bis zu 25 Euro geahndet.

Die Bußgelder für Temposünder werden weitestgehend verdoppelt. Bis zehn Kilometer pro Stunde über dem erlaubten Tempo werden 30 statt 15 Euro fällig, bei elf bis 15 km/h zu viel 50 statt 25 Euro und bei 16 bis 20 km/h zu viel 70 Euro statt 35.

Einen Punkt gibt es weiterhin ab 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit, dazu werden 115 statt 80 Euro fällig. Das höchstmögliche Bußgeld: 800 Euro (früher 680) für Raser, die mehr als 70 Stundenkilometer zu schnell unterwegs sind. Dazu kommen zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Auto- und Motorradfahrer, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und sie dadurch gefährden, zahlen künftig 140 statt 70 Euro, bekommen einen Punkt in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Radfahrern drohen in solchen Fällen 70 Euro und ein Punkt.
 
N

NurLeser

Gast
Meine bessere Hälfte ist noch recht gut bedient. ;)

Kürzlich ist sie statt der erlaubten 100 km/h auf der Autobahn mit 32 km/h zu viel geblitzt. Dafür darf sie einen Punkt kassieren und zweihundert Euro Bußgeld zahlen. Sie bekommt jedoch kein Fahrverbot, weil es ihr erstes Vergehen ist. ;) Da kann man wirklich von einem Schwein schreiben, da sie beruflich auf ihr Auto angewiesen ist und ich ihr leider beruflich bedingt keine Hilfe sein kann. :D
 

Sina

V.I.P.
Interessante Seite - u.a. Änderungen 2024 - auch zu langsames Fahren kann jetzt mit Bußgeld belegt werden!
 

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Willkommen im VW T-Cross Forum, der Plattform für den Austausch von Erfahrungen und Wissen unter T-Cross-Besitzern. Wenn du Fragen oder Anliegen rund um den VW T-Cross hast, steht dir unsere Community mit Rat und Tat zur Seite. Bist du auf der Suche nach einer Lösung für ein bestimmtes Problem? Stelle deine Fragen im Forum oder nutze die Suchfunktion, um bereits existierende Themen zu deiner Fragestellung zu finden.

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Der VW T-Cross wurde im Oktober 2018 präsentiert und ist seit Frühjahr 2019 im Handel erhältlich. Er basiert auf der MQB-A0-Plattform und zeichnet sich durch seine Vielseitigkeit und Flexibilität aus. Der VW T-Cross bietet eine Auswahl an Motoren mit Hubräumen von 1,0 bis 1,5 Litern.

Die Motorenpalette umfasst den 1,0-Liter-TSI mit 70 kW oder 85 kW und den 1,5-Liter-TSI mit 110 kW als leistungsstärkste Variante. Alle Modelle sind serienmäßig mit Frontantrieb ausgestattet und können entweder mit einem 6-Gang-Schaltgetriebe oder einem 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe kombiniert werden.

Der VW T-Cross ist in verschiedenen Ausstattungsvarianten erhältlich, darunter Life, Style und R-Line. Diese Varianten unterscheiden sich in der Ausstattung und Optik. In Deutschland, Österreich und der Schweiz können Kunden aus diesen Optionen wählen, um ihren T-Cross nach ihren persönlichen Vorlieben zu konfigurieren.

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