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Ab 2026 in Spanien: V16 Warnlampe

gisbaert

Moderator
Staff member
Ab 2026 gilt in Spanien, das bei einer Panne / einem Unfall KEIN Warndreieck mehr aufgestellt werden soll.
Stattdessen ist verpflichtend eine V16 Lampe zu nutzen.


Diese sendet ein min. 1 KM weites Lichtsignal aus und sendet parallel alle 100 Sekunden ein DGT-3 Signal.
Dieses Signal ist eine Norm in Spanien, welches ähnlich dem Verkehrsfunk ist.
Somit werden andere Verkehrteilnehmer über die Panne von dem Fahrzeug informiert.

Hier kann man detailliert alles erfahren:

Diese Regelung betrifft zunächst nur spanische Fahrzeuge. Eine Erweiterung auf ausländische Fahrzeuge ist denkbar - sprich Touristen haben eine Schonfrist
 
Gibt‘s z.b. bei dem grossen amerik. Versender der mit „a“ anfängt (nicht Punkt de eingeben sondern Punkt es) ab 24,99 EUR, versendet auch nach D.
 
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Ich find die "Neuerung" sinnvoll und hoffe daher auch auf eine baldige EU-weite Regelung.
Diese Regelung betrifft zunächst nur spanische Fahrzeuge. Eine Erweiterung auf ausländische Fahrzeuge ist denkbar - sprich Touristen haben eine Schonfrist
Aber dazu scheint es einige widersprüchliche Aussagen zu geben. Während in deinem Link folgendes zu lesen ist:

⚠️ Achtung: Die Regel gilt für alle Fahrzeuge, die auf spanischen Straßen unterwegs sind – auch für ausländische Fahrzeuge.


... heißt es beim ADAC dagegen:
1743876107108.png

Ich vermute, dass hier EU-Recht vorrangig ist und Spanien zumindest eine bestimmte Übergangszeit tolerieren muss.
 

Danke für die Info. Die Frage: darf man es in D benutzen?
Und ersetzt es auch hier, jetzt schon das Warmdreieck?
 
@bab Nein, das steht ja im ADAC-Link. Ob aber die zusätzl. Benutzung der V16-Warnleuchte strafbar ist? :unsure: Ich denke nicht...

Übrigens würden dann auch Motorräder von der Neuerung profitieren...
 
Eventuell hat Spanien seinerzeit versucht es generell für alle einzuführen, was die EU wohl ausgebremst hat und Spanien hat es dann zumindest für spanische Fahrzeuge beschlossen.
Hier wird die EU noch final entscheiden müssen.
Ein weiterer Vorteil wäre auch, das man sich als Fußgänger nicht unnötig in Gefahr beim aufstellen des Warndreiecks bringen müßte.
 
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Als Idee, die 3te Bremsleuchte umrüsten. Bei Neufahrzeugen eine neuartige Haifischflosse
Mal Standard, bei drohender Gefahr nach dem spanischen Chema. Wobei, das spanische Modell hat den großen Vorteil, es warnt in alle Richtungen.
 
Auf eBay kaufen

Genau, dann wäre es für den Gegenverkehr nicht so deutlich erkennbar, da die Leuchte nur nach hinten strahlt. Aber bei den LKWs entfällt logischerweise die "Dachlösung", da bräuchte es sowas in dieser Richtung.

Haifischflosse? Nicht jedes Neufahrzeug hat aktuell eine, siehe bei unseren. Das wäre auch bei Cabrios schlecht umsetzbar. Und ich erwähnte es schon, aktuell brauchen die Bikes auch kein Warndreieck, für die wärs ein großer Sicherheitsvorteil!

Bei einer separaten Leuchte ist IMO auch der aerodynamische Aspekt von Vorteil. Aber etwas Festeingebautes wie die Warnblinkanlage wäre schon optimal. Vlt. sowas in der Richtung, wie's die RTWs haben. Mal sehen, in welche Richtung die EU eine allg. Umsetzung plant.
 
Last edited:
Btw, @gisbaert, die Info zur "V16 Warnlampe in Spanien" würde sicherlich auch die Taigoaner interessieren. (y)
 
....und bestimmt noch viel mehr Autofahrer.
Wenn Du magst, dann gebe es dort doch auch weiter.
 
weitergeben? An wen? An die EU! Ich bin Ü70........Ob ich das noch erlebe.
Es ist doch so, es kostet der Autoindustrie Geld, Politiker sitzen in deren Aufsichtsräten.

Beispiel, Toter Winkel Ass bei LKW und Bussen. Die Jungs und Mädels, die Fahrer sehen wirklich für absolut nichts.
Wann wird es Pflicht?
Die deutschen Politiker könnten es doch landesweit vorschreiben, hier fahren ja genug LKWs auf den Straßen. Nee, Kopf in den Sand, ist EU Sache.
 
@bab
Ralf25 meinte damit, dass die Info mit der spanischen Regelung ab 2026 auch im Taigoforum veröffentlicht werden kann.
 
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@bab
Du irrst, der Abbiegeassistent ist schon Pflicht (bei älteren LKWs/Bussen wohl noch mit Ausnahmen):
- ab 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und
- ab 7. Juli 2024 für neue Fahrzeuge
Lang-LKW: Für ältere Fahrzeuge gilt eine Nachrüstpflicht bis zum 01.07.2022.

Solche Infos sind sehr leicht auch selber zu recherchieren, wenn denn auch der Wille dazu gegeben ist!(y) ;)
 
Last edited:
@gisbaert Mein Nachfragen hatte den Grund, dein (ich nenn's mal) Erstinformationsrecht nicht "kapern" zu wollen. ;) Dann bleibt das Forum halt etwas stiefmütterlich behandelt...
 

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